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Bei der Verpachtung eines Hotels stellen sich prinzipiell ähnliche Fragen wie beim Verkauf – und dennoch muss anders kalkuliert werden, da der Erlös nicht auf einmal anfällt, sondern als langfristige wiederkehrende Einkünfte angelegt ist. Eine weitere Spezifikation ist, dass Sie im Falle einer Hotelverpachtung weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie sind.
Was Sie uns für eine erste Einschätzung mitteilen sollten
Gerne können Sie sich für ein Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen. Am besten schreiben Sie sich dafür einen kleinen „Spickzettel“ mit folgenden den Eckdaten Ihrer Immobilie beziehungsweise Ihres Betriebes:
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Was Sie uns für eine erste Einschätzung mitteilen sollten
Gerne können Sie sich für ein Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen. Am besten schreiben Sie sich dafür einen kleinen „Spickzettel“ mit folgenden den Eckdaten Ihrer Immobilie beziehungsweise Ihres Betriebes:
- Hotelname
- Gewünschte Jahrespacht
- Durchschnittlicher Zimmerpreis
- Durchschnittliche Auslastung
- Sterne
- Zimmeranzahl
- Art des Hotels (Business, Wellness, Pension, …)